Die periodische Kontrolle von Flüssiggasanlagen im Campingbereich ist auf drei Jahre festgelegt.
Die eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat die neue Flüssiggas-Richtlinie 6517 am 6. Dezember 2017 genehmigt und in Kraft gesetzt. Die gesetzlichen Grundlagen verlangen neu, eine regelmässige Kontrolle von Flüssiggasanlagen. Das Kontrollintervall ist gemäss der neuen EKAS Richtlinie 6517 für Wohnmobile und Wohnwagen auf 3 Jahre festgelegt worden.
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Wasser ist ein fester Bestandteil unseres Lebens. Wir verwenden es für verschiedene Zwecke: zum Trinken, zum Kochen oder zum Reinigen. Um eine einwandfreie Wasserhygiene sicherzustellen, muss die Wasseranlage instand gehalten und sauber sein.